Sanierung des Tiefbrunnens nicht möglich

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Lohkirchen vom 13.06.2024

Bauanträge
Der Antrag auf Baugenehmigung hinsichtlich der Errichtung von zwei offenen Kleingaragen als Anbauten für eine gewerbliche Nutzung in Oberrott 16 erhielt die Zustimmung des Gremiums. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Oberrott. In der Satzung wurde geregelt, dass Vorhaben, die kleineren Gewerbebetrieben dienen, nicht entgegengehalten werden, dass sie dem Flächennutzungsplan widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen, was ansonsten Ablehnungsgründe wären. Damit wurden die Festsetzungen der Außenbereichssatzung eingehalten.
Ferner wurde dem Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit integrierter Doppelgarage und Einliegerwohnung im OG, sowie Teilabbruch und Abbruch der bestehenden Gebäude in Brodfurth 1 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Sanierung des Tiefbrunnen im Feuchtholz Lohkirchen;
weitere Vorgehensweise
Seitens der Gemeinde Lohkirchen wurde Ende des Jahres 2023 ein Förderantrag zwecks Sanierung des Tiefbrunnens in Lohkirchen gestellt. Dadurch erhoffte man sich Fördermittel in Höhe von rund 180.000 Euro bei geschätzten Baukosten von ca. 800.000 Euro. Diese Schätzung ist jedoch noch nicht konkret, da kein sehr tiefer Planungsstand zugrunde gelegt wurde. Vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt Rosenheim wurde im Zuge einer Videokonferenz am 04.04.2024 darauf hingewiesen, dass die Grundwasserpegel überall fallen, auch im Tertiär. Der Brunnen im Feuchtholz liegt im Tertiär, beispielsweise bei der Mühldorfer Schotterebene handelt es sich um Quartär. Betont wurde insbesondere, dass die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Lohkirchen gesichert ist, da die Mächtigkeit des Trinkwasserbrunnens der Mettenheimer Gruppe viel größer ist als die Ergiebigkeit eines Brunnens im Tertiär. Im bestehenden Brunnen befinden sich zwei Schichten, die erste in 60 m Tiefe und die zweite in 20 m Tiefe. Derzeit läuft relativ viel Wasser von der zweiten Schicht zu. Wird nur eine der beiden Schichten genutzt, was im Falle einer Sanierung zwingend ist, dann wird seitens des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim bezweifelt, dass dann noch eine ausreichende Mächtigkeit gegeben ist, um überhaupt wirtschaftlich sinnvoll Grundwasser fördern zu können. Dies müsste durch zwei Probebohrungen bewiesen werden, damit eine Wasserrechtliche Erlaubnis in Aussicht gestellt werden könnte. Des Weiteren sollen anhand einer Standortuntersuchung Alternativen zum bestehenden Brunnen überprüft werden. Dabei soll ausgeschlossen werden, dass ein anderer Standort geeigneter ist. Insgesamt wurde verdeutlicht, dass es dem Wasserwirtschaftsamt am liebsten wäre, wenn die Gemeinde Lohkirchen garkeinen Brunnen hätte und stattdessen weiterhin ihr Trinkwasser vollständig von der Mettenheimer Gruppe aus dem Quartär beziehen würde. Auch der Hinweis von der Gemeinde Lohkirchen, dass auch dieser Grundwasserkörper gefährdet ist, fruchtete nicht. Nach Auskunft eines Geologen würden sich die Kosten für die Standortalternativenprüfung auf 4.744 Euro netto belaufen. Hinzu kommt noch der Aufwand für die zwei Probebohrungen in Höhe von ca. 160.000 Euro netto (Ingenieurtechnische Begleitung 24.492 Euro, Probebohrungen 130.000 Euro). Dieser utopische Betrag müsste bereits im Voraus geleistet werden, ohne überhaupt zu wissen, ob dann dem Überbohren des Brunnens zugestimmt wird. Selbst wenn die Gemeinde es schaffen würde, eine Wasserrechtliche Erlaubnis zu bekommen, besteht immer noch das Risiko der späteren Aufbereitung. Ferner wurde noch eine weitere Hiobsbotschaft durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim übermittelt. Der Brunnen besteht zwar physisch, er besteht aber nicht im Sinne der Zuwendungsrichtlinie. Dies wird damit begründet, dass im Handbuch für die Zuwendung nach RZWas 2021 mit „bestehende“ Trinkwassergewinnungsanlagen nur solche gemeint sind, die aktuell in Betrieb sind, was beim Lohkirchner Brunnen bekanntermaßen nicht der Fall ist. Schlussendlich konnte der Gemeinde nur geraten werden, das Projekt nicht weiter zu verfolgen und den Brunnen zu verfüllen. Auch dafür ist ein Wasserrechtsantrag notwendig, wobei es abzuwarten gilt, was da alles gefordert wird. Mit großer Enttäuschung von den Aussagen des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim hat man sich dafür entschieden, die Sanierung des Brunnens im Feuchtholz in Lohkirchen nicht weiter zu verfolgen. Es wird stattdessen ein Rückbau der Anlage angestrebt.

Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen; Entscheidung über Ausführung der Fenster und der Böden
Bisher liegen die Ausschreibungsergebnisse um rund 140.000 Euro unter der Kostenberechnung, weshalb zu erwarten ist, dass die Gesamtkosten in Höhe von 2,9 Mio Euro unterschritten werden. Da das Leistungsverzeichnis für die Fenster noch nicht freigegeben wurde, wurde dies noch nicht verschickt. Nach Angaben des zuständigen Ingenieurbüro Bichler liegt der geschätzte Preis für Kunststofffenster (außen – günstige Alu-Schale, innen – Standard Farbe) mit 63.664 Euro bei 67,99 % im Vergleich zu den Holz-Alu-Fenstern. Bei den Zulagepositionen für erhöht angebrachte Fensteroliven, Beschläge mit höherer Tragkraft, Fensterbrettern, Öffnungsbegrenzern, Baustelleinrichtung, Statischer Nachweis, Werkstattzeichnungen und Regiearbeiten bleiben die Einheitspreise gleich. In Bezug auf die Wahl von Kunststofffenster wurde auf die daraus entstehenden Problemstellungen hinsichtlich der Ausführung des Übereckfenster im UG, der Größe der Fenster und der später zu erwartenden Folgen (Nachstellen usw.) hingewiesen. In anschließender Diskussion wurden Gründe für und gegen die Ausführung der Fenster in Kunststoff gegeneinander abgewogen. Georg Obermaier, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, erläuterte das Konzept des Architekten, dessen Ziel es war, durchgängig bei Fenstern, Böden und Innentüren Naturmaterialien, insbesondere Holz zu verwenden. Entscheidet man sich jedoch für die billigeren Imitate, dann sollte dies auch durchgängig erfolgen. Gemeinderatsmitglied Rupert Kirchisner schlug vor, eine Variante mit durchgefärbtem Kunststoff zu prüfen, sofern dies kostenmäßig ähnlich wie folierter Kunststoff ist. Des Weiteren wurde angemerkt, dass im Zuge der Baumaßnahmen auch die Fenster im Bestand neu gestrichen werden sollen, da dort die Farbe abblättert. Damit bestand Einverständnis. Mit der Mehrheit von sechs Stimmen hat man sich gegen die Ausführung der Fenster in Holz mit Aluschale ausgesprochen. Stattdessen wurde einer Ausführung in Kunststoff weiß und Folierung außen als Aufpreisposition zugestimmt. Bezüglich der Bodenbeläge wurden vom Ingenieurbüro Bichler weitere Unterlagen übermittelt. Bei dem Preis von 35,40 Euro/m² handelt es sich um einen älteren Preis, der heute nicht mehr realisierbar sein wird. Frau Hofmeister von der Kita schlug den gleichen Boden wie im Bestand, einen Linoleumboden, vor. In der Küche soll der gleiche Belag wie im Speiseraum verwendet werden, damit keine Fuge entsteht. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt.

Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen; Küchenplanung
Herr Obermaier erläuterte dem Gremium zunächst die auf Basis einer Besprechung mit der Kita-Leitung erarbeitete Küchenplanung. Die Kostenschätzung für die Küchenplanung inkl. Elektrogeräte beläuft sich auf ca. 30.000 Euro brutto. Silvia Hofmeister, Kita-Leitung der Kindertagesstätte Lohkirchen, erläuterte, dass anstatt von zwei, vier Herdplatten eingebaut werden sollen, da dies keinen wesentlichen Preisunterschied darstellt. Es wird hingegen auf die Abluft verzichtet, da nur wenig gekocht wird. Außerdem wird die Mikrowelle im Hängeschrank aus der Planung gestrichen. Wünschenswert wäre es, wenn im Küchenblock Steckdosen vorgesehen werden könnten. Einstimmig votierte der Gemeinderat angesichts der Küchenplanung vom 07.06.2024 für die Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen mit Änderungen anhand der Anzahl der Kochplatten ohne Abluft, dem Hängeschrank ohne Mikrowelle mit Tür und der Steckdose im Küchenblock.

Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Deinbach; Sachstand
Die Gemeinde Lohkirchen hat Anfang Dezember einen Zuwendungsantrag für einen ersten Bauabschnitt zur Sanierung der Kläranlage Deinbach eingereicht. Daraufhin hat das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim umfassende Angaben und Unterlagen nachgefordert. Aus dieser Aufforderung konnte ebenso entnommen werden, dass ein Scheibentauchkörper nicht mehr in Frage kommen wird. Nachdem die Teiche noch nicht mal mehr für Kohlenstoffabbau herangezogen werden dürfen, wird der Scheibentauchkörper derartig groß dimensioniert werden müssen, dass er mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht zu realisieren sein wird. Aufgrund dessen wird nur eine SBR-Anlage in Betracht kommen. Der zuständige Sachbearbeiter des Ingenieurbüros Behringer, Herr Knoll, prüft diese Variante momentan im Detail. Um verlässlich planen zu können, sind Abwassermessungen nötig. Im nächsten Schritt ist dann zu prüfen, ob das Vorklärbecken der Kläranlage Brodfurth zur SBR-Anlage umgebaut werden kann, nachdem es bei Einbau eines Membranfilters für solche Zwecke zur Verfügung stehen könnte. Gelingt dies, könnte ein Pumpen von Deinbach nach Brodfurth dann doch wirtschaftlicher sein. Somit wäre dann nur eine Kläranlage zur betreuen und der Vorfluter wäre geeigneter. Um weitere Planungen anstellen zu können, sind zunächst genaue Messergebnisse notwendig. Gemeinderatsmitglied Rupert Kirchisner stellte die Frage, welchen Einfluss Neubaugebiete auf den Erweiterungsbedarf haben. Dazu erläuterte Herr Obermaier, dass die Sanierung der Kläranlage Deinbach in jedem Fall erforderlich geworden wäre, weil aufgrund des Klimawandels der Vorfluter im Sommer nahezu austrocknet und weil in den letzten Jahren die Richtlinien deutlich verschärft wurden. Mit der jetzigen Anlage sind die hohen Anforderungen auch für deutlich weniger Einwohner nicht einzuhalten. Neubaugebiete haben eher den positiven Einfluss, dass sich die Lasten auf mehr Schultern verteilen. Nach jetzigem Stand ist es noch immer Ziel, einmalige Verbesserungsbeiträge zu vermeiden. Ob dies gelingt, hängt viel von den behördlichen Auflagen und den dadurch entstehenden Kosten ab.