Zahlreich eingereichte Bauanträge prägten Gemeinderatssitzung

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 07.10.2020

Bauanträge
Die volle Zustimmung erhielt der Antrag auf Baugenehmigung für den Ausbau von zwei Wohnungen in einem ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzgebäude in Inzlham 2a.
Die Bauvorlagen zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Schönberg, Peitzing 11, wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen, hierzu bestehen keinerlei Einwände.
Der Tekturantrag zur Vorlage im Freistellungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Hofmark-Straße 6 wurde ebenfalls befürwortet.
Auch die dritte Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Sankt-Michael-Straße 2 wurde befürwortet.
Seitens des Bauausschusses wurde die Aufstellung von Containern für den Kindergarten angestrebt, worauf die Erstellung eines entsprechenden Bauplanes in Auftrag gegeben wurde. Die Leiterin der Kindertagesstätte St. Michael, Inge Brams, erklärte, dass die Module entweder als Ausweichräume, oder als feste Gruppenräume genutzt werden könnten. Als Ausweichräume sind diese Module jedoch zu teuer, da nicht garantiert werden kann, dass diese auch täglich benutzt werden. Eine Aufstellung der Container noch in diesem Kindergartenjahr ist aus pädagogischer Sicht, aufgrund der schon laufenden Eingewöhnung von den Kindern in den bereits bestehenden Kindergartenräumen und –alltag, nicht sehr sinnvoll. Zusätzlich berichtete der Erste Bürgermeister Alfred Lantenhammer, dass die Mutter-Kind-Gruppe demnächst wieder starten möchte und sich die Gruppen-Leiterinnen wünschen, die Modulen an zwei Vormittagen nutzen zu dürfen, da diese größer sind, als die Räume im Untergeschoss des Rathauses. Der Bauvorlage der Gemeinde Schönberg zum Antrag auf Baugenehmigung für die Aufstellung von Aufenthalts- und Sanitärcontainern zur vorübergehenden Ergänzung der bestehenden Kindergartenräume in der Hauptstraße 2 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Anbau einer Krippe an der Kindertagesstätte St. Michael; Feststellung des Bedarfs
Jede Gemeinde hat über den örtlichen Bedarf unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder festzustellen. Herr Obermaier, Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, erläuterte die Bedarfserhebung der Kindergarten-, Krippen- und Schulkinderbetreuung für die kommenden Jahre. Letztendlich hat die Bedarfserhebung ergeben, dass die vorhandenen Plätze nicht ausreichen, um den zukünftigen Bedarf abzudecken. Alternative Pädagogiken (z.B. Montessori, Waldorf) werden in naheliegenden Einrichtungen angeboten.

Vorschläge zur Planung des Kita-Anbaues
Bereits in einem vorherigen Gespräch mit Herrn Huber vom Landratsamt Mühldorf a. Inn wurde der Anbau an die Kindertagesstätte zwischen Kindergarten und Rathaus für gut befunden. Vom Kindergartenpersonal wurde folgende Einteilung vorgeschlagen: im Untergeschoss Krippengruppe sowie im Erdgeschoss Krippengruppe und im Obergeschoss die Kindergartenleitung, die Küche und der Essbereich. Der Gemeinderat war sich einig, dass die vom Kindergartenteam, Landratsamt Mühldorf a. Inn und Jugendamt vorgeschlagene Nutzung als Basis für weitere Planungen dienen soll.

Neubau eines Feuerwehrhauses mit acht Wohnungen; Vorschlag für die Elektroprojektierung
Als erstes wurde berichtet, dass sich der Bauausschuss und die Vertreter der Feuerwehr bereits im Vorfeld mit dem Elektroprojektant Herrn Ossner getroffen haben und in diesem Zuge die Planung besprochen wurde. Im Feuerwehrbereich haben sich die Vertreter der Feuerwehr, insbesondere zweiter Kommandant Georg Lohr, konkrete Gedanken gemacht und diese mit Herrn Ossner besprochen. Ein Trockner sowie eine Waschmaschine sollen im Atemschutzraum aufgestellt und zum Öffnen des Zugangs der Fahrzeughalle soll einen Fingerprint angebracht werden. Der Gemeinderat stimmte dem Plan, mit den eingearbeiteten Änderungsvorschlägen durch die Feuerwehr, für die Elektroprojektierung des Ingenieurbüro Hans Ossner zu.

Neubau eines Feuerwehrhauses mit acht Wohnungen; Festlegung der Größe der PV-Anlage
Das Ingenieurbüro Ossner hat für die Belegung der südlichen Dachflächen mit PV-Modulen zwei Varianten und zwar mit 9,9 kWp und 18,15 kWp vorgeschlagen bzw. berechnet. Die 9,9 kWp Variante hätte im Preis-Leistungs-Verhältnis den größten Ertrag. Zusätzlich ist diese Variante relativ unkompliziert, da kein zusätzlicher Stromzähler gebraucht wird und auch keine EEG-Umlage gezahlt werden muss. Für beide Varianten würde das Ingenieurbüro einen 7,7 kWh Batteriespeicher vorschlagen, dessen Kosten sich auf ca. 8.400€ brutto belaufen. Der Gemeinderat beschloss, dass auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses mit Wohnungen eine PV-Anlage mit 9,9 kWp installiert werden soll. Ein Batteriespeicher soll aufgrund der langen Amortisationszeit nicht eingebaut werden, jedoch soll in der Planung eine Anschlussmöglichkeit für den Batteriespeicher mit berücksichtigt werden.

Investitionsprogramm und Finanzplan 2019-2023; Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2020
Um den Neubau des Feuerwehrhauses mit Wohnungen finanzieren zu können, wird die Gemeinde Schönberg KfW-Darlehen beantragen. Diese Darlehensaufnahme wurde im Haushaltsplan 2020 nicht festgesetzt, da eine tatsächliche Aufnahme im Jahr 2020 als recht unwahrscheinlich erschien. Dies hat sich auch tatsächlich bestätigt, eine Aufnahme des Darlehens im laufenden Jahr ist nicht notwendig. Jedoch ist für eine KfW-Darlehenszusage ein Antrag, indem die Genehmigung der Kreditaufnahme in Höhe des Darlehensbetrages nachzuweisen ist, bereits vor Erteilung von Bauaufträgen zu stellen. Im ursprünglichen Haushalt war eine geringere Summe als die, die tatsächlich beantragt wird, veranschlagt. Ergänzend soll auch bei der BayernLabo über das KommWFP ein zinsfreies Darlehen beantragt werden in Höhe der nicht durch Kfw-Darlehen und Zuwendungen gedeckten Kosten. Resultierend erhöht sich der Ansatz für Kreditaufnahmen von 2.1000.000 auf 2.550.000 Euro. Weitere Ansätze des ursprünglichen Haushaltsplanes wurden nicht verändert.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Fuchshub“: Behandlung der bei der frühz. Trägerbeteiligung und bei der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen
Erster Bürgermeister, Alfred Lantenhammer, gab zuerst die eingegangenen Stellungnahmen bekannt. Unter anderem forderte die Regierung von Oberbayern eine schonende Einbindung in die Umgebung. Es wurde ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass die raumordnerischen Grundsätze nach dem LEP (Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern) berücksichtigt werden sollen. Auch das Landratsamt Mühldorf a. Inn verlangte für die Grünflächen eine Mindestqualität des Saatgutes sowie genaue Vorgaben zur Pflege, welche im Bebauungsplan festgesetzt werden sollen. Seitens des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim wurde darauf hingewiesen, dass das vor Ort anfallende Regenwasser breitflächig versickern soll. Ferner findet aufgrund der Solarpanele bei Starkregen eine Abflusskonzentration statt. Es soll darauf geachtet werden, dass es dadurch nicht zu Erosionen des Bodens kommt.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Fuchshub“; Billigungsbeschluss
Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Anhörungsverfahren und billigte die vom Landschaftsarchitekturbüro Eska ausgearbeiteten Entwürfe des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Solarpark Fuchshub“ in der Fassung mit den eingearbeiteten Beschlüssen.

Entschlammung des Hanginger Weihers
Gemeinderatsmitglied Weindl erläuterte, dass er beim Befahren des Weihers eine Wassertiefe von 40 bis 70 cm festgestellt habe. Aus Gesprächen mit Anliegern war zu entnehmen, dass der Weiher in frühen Zeiten eine Wassertiefe von 2,50 cm aufwies. Insgesamt hat der Weiher eine Fläche von 7.100 m². Es wird beabsichtigt die Entschlammung des Hanginger Weihers vorzunehmen. Da es sich voraussichtlich um eine größere Menge an Schlamm handeln wird, soll dieser vorab beprobt werden, um die spätere Verwertung abklären zu können. Ergänzend hierzu soll der Gewässerunterhaltszweckverband beauftragt werden, ein Planungskonzept für die Entschlammung zu erstellen.

Vergabe der Baumkontrolle
Schon im Frühjahr tauchte bereits das Thema Baumkontrollen auf. Geplant war damals, dass der Bauhofmitarbeiter aus Oberbergkirchen, Johannes Genzinger, ein Tagesseminar besuchen sollte, um anschließend die Baumkontrollen in der Gemeinde Oberbergkirchen sowie auch in den anderen Mitgliedsgemeinden durchführen zu können. Leider fand dieses Seminar Corona bedingt nicht statt. Ein weiterer Schritt wäre gewesen Herrn Genzinger mit der RIWA Karten App und der Baumkontrollapp auszustatten, damit die Daten nicht wieder aufwändig eingepflegt werden müssen. Nachdem letztlich keine Fortbildung stattfand, wurde seitens der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen die RIWA GmbH um ein Angebot gebeten für die Durchführung der Baumkontrolle durch einen professionellen Baumprüfer incl. Einpflegen in RIWA. Das Angebot erscheint vergleichsweise so günstig, dass es fraglich ist, ob die Prüfung mit eigenem Personal überhaupt zu diesem Preis möglich wäre. Das Gremium einigte sich darauf, dass die Baumkontrolle vom Bauhof Schönberg selbst durchgeführt werden und die Mitarbeiter falls nötig nachgeschult werden. Des Weiteren wird die Beschaffung der RIWA-Kartenapp einschließlich der Baumkontrollapp angestrebt.

Kiebitzprojekt im Landkreis Mühldorf a. Inn
Herr Lantenhammer legte dar, dass Landwirte für jedes Kiebitz-Brutgelege, welches auch erfolgreich ausgeschlüpft ist, 25 € von der Gemeinde Schönberg und 25 € vom Landkreis Mühldorf erhalten. Im Gemeindebereich Schönberg ist in diesem Jahr südlich der Kläranlage ein Brutgelege durchgekommen.

Bekanntgabe des Bescheides für das Kohlenstoffuntersuchungsfeld
Erster Bürgermeister Alfred Lantenhammer gab bekannt, dass im südlichen Gemeindebereich nach Kohlenstoff (Erdöl) bis zum Jahr 2023 gesucht werden soll.

Zwischenbericht Teilgebiete atomares Endlager
Anhand einer Karte wurde den Gemeinderatsmitgliedern veranschaulicht dargestellt, welche Teile des Gemeindegebietes im Zwischenbericht Teilgebiete atomares Endlager enthalten sind.