Bauen war das beherrschende Thema der Sitzung

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2020

Bauanträge
Gleich zu Beginn der Sitzung behandelte der Gemeinderat die eingegangenen Bauanträge.
Keinerlei Einwände gab es zu den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses in Hottenberg 1.
Ferner stimmte der Gemeinderat dem Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Weihäuslstraße 13 zu. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Straßfeld II. Abweichungen vom Bebauungsplan wurden nicht beantragt und auch nicht festgestellt.
Die Zustimmung des Gremiums fanden zudem die Bauvorlagen vom Erdkinder Projekt e.V., Eberharting 1, zum Antrag auf Nutzungsänderungen im Obergeschoss von Wohnräumen in Räume f. den best. Kindergarten und Umnutzung eines Vorraumes zu einer Personalwohnung sowie Nutzungsänderungen im Dachgeschoss von Räumen des ehem. Internats zu einer Wohnung, zu einem Gästezimmer und zu einem Abstellraum.
Auch dem Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Am Straßfeld 3, mit einer Überschreitung der Baugrenze an der Nord-West-Ecke um ca. 1,5 m², wurde vollumfänglich zugestimmt.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Wotting IV“; erneuter Billigungsbeschluss
Vom Planungsbüro hook+farny wurden nach mehreren Gesprächen die Festsetzungsvorschläge überarbeitet und vom Büro Breinl in den Bebauungsplanentwurf übernommen. Das Schallgutachten selbst lag allerdings noch immer nicht vor. Ohne Gegenstimme beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Wotting IV“ einschließlich Begründung in der Planfassung vom 10.06.2020 zum Zwecke der erneuten öffentlichen Auslegung mit folgenden Änderungen zu billigen:
• Die laut Textziffer 0.8.1 maximal zulässige Zahl der Wohneinheiten wird von zwei auf drei erhöht.
• Die zulässige Wandhöhe auf FN 107/4, Gemarkung Lohkirchen ist auf das Bestandsgebäude abzustimmen.
Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung wird die Behördenbeteiligung durchgeführt. Es wurde festgehalten, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Planentwurfs vorgebracht werden können und die Dauer der Auslegung auf drei Wochen verkürzt wird.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Binderwiese“; Billigungsbeschluss
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vorgetragen, dass die in der Sitzung vom 14.05.2020 genannten Punkte, acht anstelle von neun Bauparzellen, Wandhöhen von Grenzgaragen auf 3,50 Meter erhöhen und Regenwasserzisternen als Empfehlung im Bebauungsplan aufnehmen, im aktuellen Planungsentwurf eingearbeitet wurden. Das Schallgutachten selbst lag auch hier immer noch nicht vor.
Der Gemeinderat votierte einstimmig für folgende Festsetzungen:
– Zulässige Wandhöhe 3,50 Meter im Mittel, max. 4,0m talseitig
– Eine Wandhöhe von 3,0 Meter ab OK Fertigfußboden Garage ist einzuhalten.
– Punkt 2.4.5 wird wie folgt abgeändert: Stützmauern sind nur im Bereich von Garagenzufahrten bis zu einer Höhe von 0,50 m zulässig.
– Es sind nur symmetrische Sattel- und Walmdächer mit einer Dachneigung von 18° – 25° zulässig.
Der Bebauungsplan „Binderwiese“, einschließlich Begründung wurde in der Planfassung vom 10.06.2020 und den vorhergehend genannten, beschlossenen Änderungen zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gebilligt, gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung soll auch die Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Von einer Umweltprüfung wurde abgesehen.

Änderung des Flächennutzungsplanes; Entwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Herr Georg Obermaier, Geschäftsstellenleiter der VG, erläuterte den Entwurf des Planungsbüros Breinl. Er führte weiter aus, dass seitens der Verwaltung ein Gespräch mit Herrn Mittermair, Sachgebiet Immissionsschutz im Landratsamt Mühldorf a. Inn, geführt wurde. Dieser sah die geplante Schreinerei auf Parzelle drei unter anderem deshalb problematisch, weil nördlich der geplanten Schreinerei im Flächennutzungsplan ein Allgemeines Wohngebiet geplant ist. Falls die Gemeinde ohnehin nicht vorhat, dieses Wohngebiet in absehbarer Zeit zu realisieren, wäre es durchaus naheliegend, diese Vorratsfläche aus dem Flächennutzungsplan zu entnehmen. Der Gemeinderat sprach sich daraufhin dafür aus, dem Entwurf des Flächennutzungsplanes, des Planungsbüros Breinl für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zuzustimmen, mit der Änderung, dass das auf Flur-Nr. 67, Gemarkung Lohkirchen dargestellte Allgemeine Wohngebiet (WA) in eine landwirtschaftliche Fläche umgewandelt wird.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsstraße-West“; Entwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Vom Büro Breinl wurde hierzu ein Vorentwurf übermittelt, der noch überarbeitet werden muss. So fehlten u.a. noch Festsetzungen bezüglich Schallschutz für die geplante Schreinerei, zudem muss noch geklärt werden, ob das Landratsamt Mühldorf a. Inn – Technischer Umweltschutz – Festsetzungsvorschläge übermittelt oder ob diese Festsetzungen durch einen Gutachter erstellt werden müssen.
Von Gemeinderatsmitglied Gerhard Obermaier wurden zahlreiche Änderungen, die ganz unterschiedliche Festsetzungen betreffen, vorgeschlagen. Aufgrund der Komplexität der Änderungen wurde die Entscheidung auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt. Nach Möglichkeit soll Herr Breinl die Planung in der Gemeinderatssitzung erörtern.

Teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes „Wotting III“; Behandlung der bei der frühz. Trägerbeteiligung und bei der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie Billigungsbeschluss
Aufgrund der öffentlichen Auslegung gingen bei der Gemeinde einige Bedenken bzw. Anregungen ein. Zum Beispiel wies das Staatliche Straßenbauamt Rosenheim auf eine Bauverbotszone hin, welche in der Bauleitplanung darzustellen ist. Zudem wurde auf Sichtflächen hingewiesen, in denen eine Errichtung von Wällen, Sichtschutzzäunen usw. nicht möglich ist.
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim regte an, dass hinsichtlich Starkregenniederschlägen Vorgaben und auch Hinweise eingearbeitet werden, beispielsweise zur Höhe der Rohfußbodenoberkante im Erdgeschoss.
Der Gemeinderat nahm alle eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zur Kenntnis und beschloss, die des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim und des Staatlichen Straßenbauamt Rosenheims im Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen. Zudem wurde der Bebauungsplan zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gebilligt, gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung soll die Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Bauleitplanung für den Ortsteil Brodfurth aufgrund des geplanten Neubaus eines Wohnhauses und einer Lagerhalle westlich Brodfurth 18 und auf dem Grundstück Brodfurth 11 mit dem Ziel der Weiterentwicklung zu einem Ortsteil
Für den Ortsteil Brodfurth lagen zwei Bauanfragen vor, zum einen für den Neubau einer Lagerhalle und evtl. später eines Wohnhauses auf den Flur-Nrn. 1581 und 1388/1, Gemarkung Lohkirchen, westlich des Anwesens Brodfurth 18, zum anderen für den Neubau eines Wohnhauses in Brodfurth, Nähe Brodfurth 11, Flur-Nr. 1473, Gemarkung Lohkirchen.
In beiden Fällen geht das Landratsamt Mühldorf a. Inn davon aus, dass es sich um Außenbereichsflächen handelt, für die ein Baurecht nicht besteht. Die Gemeinde kann den Gemeindeteil mittels Bauleitplanung zum Ortsteil weiterentwickeln. Hierfür kommen als Bauleitplanverfahren eine Außenbereichssatzung, eine Entwicklungssatzung sowie ein Bebauungsplan in Frage. Die Form des einfachen Bebauungsplanes ist vermutlich die favorisierende Variante. Das konkrete Verfahren sollte zunächst mit dem Landratsamt Mühldorf a. Inn abgestimmt werden. Auch die Gemeinde sollte sich zunächst im Klaren darüber werden, ob sie das aufwändige und kostspielige Verfahren einer Weiterentwicklung zum Ortsteil auf sich nehmen möchte.
Georg Obermaier führte aus, dass er das Thema bei einer Besprechung im Landratsamt Mühldorf a. Inn am 15.06.2020 ansprechen konnte. Hier wurde deutlich, dass eine Außenbereichssatzung sich nur auf bebaute Bereiche beschränken darf. Wird der Begriff des bebauten Bereiches eng ausgelegt, dann würden beide geplanten Vorhaben keinen Nutzen ziehen.
In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die Problematik der Oberflächenwasserableitung durch die Gemeinde nur mit erheblichem Aufwand und mit hohen Kosten (für die Anlieger) gelöst werden könnte. Eine Außenbereichssatzung mit nochmals geringfügig erweitertem Geltungsbereich sei die am besten geeignete Lösung. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, eine Außenbereichssatzung für den Ortsteil Brodfurth aufzustellen. Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:

Anschluss des Anwesens Hading 1 in der Gemeinde Oberbergkirchen an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Lohkirchen
Die Wasserversorgung für den Ortsteil Hading in der Gemeinde Oberbergkirchen ist aufgrund der Trockenheit der letzten Jahre nicht mehr gesichert. Die Bohrung eines neuen Brunnens gibt trotz hoher Kosten keine Sicherheit auf Erfolg.
Die Gemeinde Oberbergkirchen kann den Wunsch nach Anschluss an die Wasserversorgungsanlage nicht erfüllen, weil die nächstgelegene Wasserleitung zu weit entfernt liegt. Realistisch ist dagegen ein Anschluss an die Wasserleitung der Gemeinde Lohkirchen in Habersam.
Der Gemeinderat stimmte zu, dass der Oberbergkirchner Ortsteil Hading an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Lohkirchen angeschlossen wird. Mit dem Grundstückseigentümer ist eine Sondervereinbarung zu schließen, die Folgendes vorsieht:
– Die Kosten, die die voraussichtliche Beitragslast für den Wasseranschluss übersteigen, müssen vom Grundstückseigentümer in tatsächlicher Höhe getragen werden.
– Für die notwendige Löschwasserversorgung des Anwesens muss der Grundstückseigentümer selbst durch geeignete Löschwassereinrichtungen, z.B. Teich oder Löschwasserbehälter sorgen.

Änderung der Zweckvereinbarung zur Erfüllung der Aufgaben auf dem Gebiet der kommunalen Bauhöfe
Aufgrund der immer größer werdenden Probleme beim Ausfall von Raumpflegerinnen wurden mittlerweile zwei Raumpflegerinnen von der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen eingestellt. Anders wäre es in mehreren Fällen nicht mehr möglich gewesen, die Reinigung öffentlicher Gebäude sicher zu stellen. Dieser Fall ist bislang aber in der Zweckvereinbarung nicht geregelt. Geregelt sind nur das technische Bauamt und die Einstellung von Azubis für die Bauhöfe. Die Zweckvereinbarung war deshalb entsprechend anzupassen, dem stimmte der Gemeinderat vollumfänglich zu.