Finanziell schwache Jahre kommen auf die Gemeinde zu

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Schönberg vom 10.04.2024

Bauantrag
Der Vorsitzende Alfred Lantenhammer stellte den Gremiumsmitgliedern die Bauvorlagen für den Anbau eines Kälberstalles an das bestehende Stallgebäude in Gauling 4 vor. Das Vorhaben befindet sich im Überflutungsbereich des Elsenbaches und liegt somit außerhalb der Baugrenze der Entwicklungssatzung Gauling. Einer Befreiung von den Festsetzungen der Entwicklungssatzung Gauling hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wurde zugestimmt. Dem Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 10
Bei den Flur-Nrn. 9 und 2/1, Gemarkung Aspertsham, weist der Flächennutzungsplan aktuell eine Fläche für einen Parkplatz sowie eine Grünfläche aus. Auf diesen beiden Grundstücken soll nun Baurecht geschaffen werden, wofür eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist. Hierzu erläuterte der Erste Bürgermeister Alfred Lantenhammer den aktuellen Stand des geplanten Bauleitplanverfahren. Ohne Gegenstimme hat man sich für die Änderung des Flächennutzungsplanes ausgesprochen. Die Änderung umfasst das Gebiet, welches im Norden und Westen durch Ortsstraßen, im Süden durch eine Grünfläche und im Osten durch einen Parkplatz umgrenzt.
Nachfolgend wird der genaue Umgriff im Lageplan dargestellt:

Durch die geplante Änderung soll die Fläche für einen Parkplatz und die Grünfläche als Wohngebiet ausgewiesen werden. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung öffentlich ausgelegt.

Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Aspertsham durch Deckblatt Nr. 1
Für die Änderung der Fläche für den Parkplatz und der Grünfläche auf den Flur-Nrn. 9 und 2/1, Gemarkung Aspertsham, in ein Wohngebiet, ist auch eine Bebauungsplanänderung nötig. Seitens des Gremiums hat man sich für die Änderung des Bebauungsplanes Aspertsham durch Deckblatt Nr. 1 entschieden. Das Plangebiet kann aus dem Lageplan des vorangehenden Tagesordnungspunktes entnommen werden. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung öffentlich ausgelegt.

Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss für die Änderung der Entwicklungssatzung Aspertsham durch Deckblatt Nr. 2
In der Entwicklungssatzung Aspertsham, Deckblatt Nr. 1, ist die Flur-Nr. 2, Gemarkung Aspertsham, als Grünfläche/Dorfanger dargestellt. Auf dieser Fläche soll jedoch das neue Feuerwehrhaus für die Aspertshamer Feuerwehr mit Schützenheim errichtet werden. Dafür muss die Entwicklungssatzung geändert werden. Ein Teilstück der Flur-Nr. 2/5, welches derzeit als Grünfläche ausgewiesen ist, soll entsprechend dem übrigen Grundstück als Baufläche dargestellt werden. Die Gemeinde Schönberg beabsichtigt die Änderung der Entwicklungssatzung. Das Plangebiet wird im Norden und Osten durch Wohnbebauung und im Süden durch die Kreisstraße MÜ 27 umgrenzt. Der genaue Umgriff kann aus dem Lageplan entnommen werden.

Im Zuge der Planung wird die Änderung der Grünfläche/des Dorfangers in eine Fläche Gemeinbedarf (insbesondere Feuerwehr/Vereine) und die Änderung der Grünfläche im Bereich der Flur-Nr. 2/5 in Bauland ausgeführt. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung öffentlich ausgelegt.

Investitionsprogramm und Finanzplan 2023-2027; Haushaltssatzung und Haushaltplan 2024
Zunächst beschäftigte sich der Gemeinderat mit den Finanzen der Gemeinde im laufenden Jahr. Hierzu stellte der Kämmerer, Georg Obermaier, den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie den Finanz- und Stellenplan vor. Die finanzielle Lage der Gemeinde hat sich insbesondere aufgrund der höheren Kreisumlage und der niedrigeren Schlüsselzuweisung sowie einem deutlich geringeren Gewerbesteueransatz verschlechtert, sodass im Haushaltsplan eine Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshausalt veranschlagt werden musste. Zukünftig gilt es äußerst sparsam mit den finanziellen Mitteln umzugehen.
Einstimmig sprach man sich für folgendes Investitionsprogramm aus:
Jahr       Ausgaben
2023      4.388.200 Euro
2024      1.905.000 Euro
2025      957.200 Euro
2026      2.102.200 Euro
2027      1.042.500 Euro
Ebenso wurde auch der nachfolgend dargestellte Finanzplan ohne Einwände bewilligt:
Jahr       Einnahmen                         Ausgaben
2023      7.892.400 Euro                 7.892.400 Euro
2024      7.049.700 Euro                 7.049.700 Euro
2025      5.558.200 Euro                 5.558.200 Euro
2026      5.281.200 Euro                 5.281.200 Euro
2027      4.332.900 Euro                 4.332.900 Euro
Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.153.800 Euro sowie im Vermögenshaushalt mit 3.895.900 Euro. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde auf 1.400.000 Euro festgesetzt. Kein Anlass zur Änderung der Steuersätze sah der Gemeinderat, diese bleiben wie bisher bei der Grundsteuer A bei 450 v.H., bei der Grundsteuer B bei 360 v.H. sowie bei der Gewerbesteuer bei 400 v.H. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde auf 500.000 Euro festgesetzt.