Mehrere größere Investitionen erfordern Gebühren-/Beitragserhöhungen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Oberbergkirchen vom 18.04.2024

Bauanträge
Zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit den eingegangenen Bauanträgen. Hierbei sprach sich der Gemeinderat für den Antrag auf Baugenehmigung bezüglich des Anbaus einer zweiten Wohneinheit mit Garage sowie Abbruch der bestehenden Doppelgarage in der Raiffeisenstraße 7 aus. Für das Vorhaben lag ein bereits genehmigter Vorbescheid vor, welchem der Gemeinderat bereits in vergangener Sitzung zugestimmt hatte. Die eingereichten Planunterlagen entsprachen denen des Vorbescheides.
Des Weiteren stimmten die Gremiumsmitglieder für den Antrag auf Baugenehmigung hinsichtlich der Nutzungsänderung von vier Wohneinheiten im EG in der Hofmark 43b.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023, Feststellung der Jahresrechnung für 2023 und Entlastung des Ersten Bürgermeisters
Gemeinderatsmitglied und Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Sabine Hopf berichtete von der Rechnungsprüfung, die Mitte März durchgeführt wurde. Es wurde vor allem die Liste der Haushaltsüberschreitungen genau überprüft. Sämtliche Fragen konnten plausibel geklärt werden. Es konnte eine korrekte, gewissenhafte und sparsame Haushaltsführung bestätigt werden.
Der Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung wurde zur Kenntnis genommen, die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie nicht erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatssitzungen erfolgt ist, nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2023 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt:
4.550.964 Euro
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt:
2.072.360 Euro
Gesamthaushalt: 6.623.324 Euro
Stand des Vermögens und der Schulden
Zuführung zur Rücklage: 376.439 Euro
Rücklagenstand am 31.12.2023: 2.055.652 Euro
Schuldenstand am 31.12.2023: 318.676 Euro
Einwohnerstand: 1.788 Einwohner
Dem Ersten Bürgermeister Michael Hausperger wurde die Entlastung erteilt.

Investitionsprogramm und Finanzplan 2023-2027; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Erster Bürgermeister, Michael Hausperger, und Kämmerer, Georg Obermaier, erläuterten den Anwesenden die wichtigsten Veränderungen im Verwaltungshaushalt sowie alle Ansätze des Vermögenshaushaltes und den Finanzplan. Die aus finanzieller Sicht goldenen Jahre sind vorerst vorbei, in 2024 ist eine deutlich negative Zuführung veranschlagt. Mit weiteren negativen Zuführungen im Ansatz ist in den nächsten Jahren zu rechnen. Insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen werden deutlich zurückgehen. Es wurde daher dazu geraten, die Ausgaben soweit wie möglich zu reduzieren.
Der Finanzplan beträgt in den Einnahmen und Ausgaben für 2023: 8.271.100 Euro, 2024 beläuft er sich auf 12.291.800 Euro, für 2025 sind 11.598.600 Euro vorgesehen, für 2026 6.117.600 Euro veranschlagt und für das Jahr 2027 plant man mit 4.769.900 Euro.
Im Rahmen des Investitionsprogrammes sind folgende Ausgaben vorgesehen:
2023:     3.504.400 Euro
2024:     7.225.500 Euro
2025:     7.133.200 Euro
2026:     1.332.000 Euro
2027:     336.000 Euro
Der Gemeinderat stimmte dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 zu, dieser schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.561.500 Euro sowie im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.730.300 Euro ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde auf 2.500.000 Euro festgesetzt. Die Steuersätze bleiben gleich, so beträgt die Grundsteuer A auch weiterhin 450 v.H., die Grundsteuer B 400 v.H. und die Gewerbesteuer 400 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde auf 500.000 Euro festgesetzt, die Haushaltssatzung trat mit den 1. Januar 2024 in Kraft.

Sanierung des Wasserspeichers in Oberbergkirchen; Zuwendungsantrag
Der Wasserspeicher wurde 2023 als Vorbereitung für die Sanierung der Innenbeschichtung außen saniert. Nachdem sehr hohe Investitionen in die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung getätigt werden müssen, ist es durchaus realistisch, dass die Gemeinde die Härteschwelle der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorgaben (RZWas 2021) entweder noch 2023 oder spätestens 2024 überschreiten wird. Vorausgesetzt, dass die RZWas über 2024 hinaus verlängert wird, sind dann Förderanträge möglich. Ist die Sanierung des Wasserspeichers der RZWas 2021 förderfähig, beträgt die Zuwendung jeweils für Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, 250 Euro je angeschlossenen Einwohner einmalig im 4-Jahres-Zeitraum, maximal 70 % der Ausgaben nach Ausführung. Für die Antragstellung sind zusätzliche Ingenieurleistungen erforderlich, da die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bislang noch nicht beauftragt war. Einstimmig votierte der Gemeinderat über die Vorbereitung und Einreichung des Zuwendungsantrages für die Innensanierung des Wasserspeichers in der Raiffeisenstraße 13, sobald die Härteschwelle nach RZWas 2021 überschritten wird.

Neubau einer Trinkwasser-Verbindungsleitung zwischen Bichling und Irl; Ablehnung des Zuwendungsantrages durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Seitens der Gemeinde Oberbergkirchen wird beabsichtigt, die Trinkwasserversorgungen der Gemeinden Schönberg und Oberbergkirchen miteinander zu verbinden, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Um Kosten zu sparen, werden beide Versorgungen nicht direkt miteinander verbunden, sondern das Trinkwasser soll durch das Netz der Wassergenossenschaft Irl-Aspertsham durchgeleitet werden. Anfang August 2023 teilte das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim mit, dass eine Förderung grundsätzlich in Frage komme, wenn gewisse Vorgaben eingehalten werden. Daraufhin erteilte die Gemeinde Oberbergkirchen Ende September 2023 den Planungsauftrag an das Ingenieurbüro Sehlhoff. Am 21.12.2023 wurde ein Zuwendungsantrag beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim eingereicht. Die Baukosten für das Vorhaben wurden auf 970.000 Euro geschätzt, davon würden 175.200 Euro gefördert werden. Auf Nachfrage erläuterte das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, dass zur Prüfung des Antrages noch weitere Unterlagen einzureichen sind. Diese wurden Anfang April 2024 nachgereicht. Ein Zuwendungsbescheid ging jedoch wieder nicht ein. Auf erneute Anfrage reagierte das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, dass eine Förderung wohl doch nicht möglich sei. Da der Verbund nicht direkt zwischen der Gemeinde Oberbergkirchen und der Gemeinde Schönberg hergestellt werden würde, sondern als „Zwischenstück“ für die bestehende Leitung der Wassergenossenschaft Irl-Aspertsham integriert werden würde, greift die Förderung nicht. Dies könnte jedoch geheilt werden, indem die Gemeinde Schönberg die Wasserleitung der Wassergenossenschaft in ihren Besitz bringt, sodass ein lückenfreier Verbund zwischen Gemeinde und Gemeinde stattfinden könnte. Aber selbst in diesem Fall, müssten die Gegebenheiten nochmal genau betrachtet werden, denn falls im zweiten Bauabschnitt schon Leitungen vorhanden sind, wäre hier keine Verbund-Förderung möglich. Für die Gemeinde kommen nun verschiedene Möglichkeiten für die weitere Vorgehensweise in Betracht. Herr Hausperger, Erster Bürgermeister der Gemeinde Oberbergkirchen, merkte an, dass es wohl die beste Lösung wäre, wenn die Gemeinde Schönberg die Wasserleitung der Wassergenossenschaft Irl – Aspertsham in ihren Besitz nehmen würde. In diesem Zuge soll auf politischem Weg, insbesondere über MdL Sascha Schnürer, versucht werden eine Lösung zu finden. Mit dieser weiteren Vorgehensweise bestand im Gremium Einverständnis.

6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung; Erhöhung der Beitragssätze
Derzeit betragen die im Jahr 2015 festgesetzten Herstellungsbeitragssätze 1,20 €/m² Grundstücksfläche bzw. 8,95 €/m² Geschossfläche. Die nun anstehenden größeren Investitionen (Erschließung Baugebiet, weitere Sanierung Hochbehälter, Verbundleitung nach Irl) wurden zum Anlass genommen, die Beitragssätze neu zu kalkulieren. Da die Baukosten in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, ist eine Erhöhung unumgänglich. Einvernehmlich hat man sich für die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung hinsichtlich der Erhöhung der Beitragssätze auf 1,85 €/m² pro Grundstücksfläche bzw. 13,35 €/m² Geschossfläche entschieden.

7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberbergkirchen (-BGS/EWS-); Erhöhung der Beitragssätze
Auch hier wurde aufgrund der anstehenden größeren Investitionen (Erschließung Baugebiet, Sanierung der Kläranlage Bichling, Auflösung der Kläranlage Aubenham mit Errichtung einer Verbindungsleitung nach Bichling) eine neue Beitragskalkulation veranlasst. Aktuell betragen die Herstellungsbeitragssätze bei Mischwasseranschließern 2,20 €/m² Grundstücksfläche bzw. 14,60 €/m² Geschossfläche. Der Grundstücksflächenbeitragssatz bei Schmutzwasseranschließern ist und bleibt bei 0,00 €/m². Diese Beitragssätze wurden ebenfalls im Jahr 2015 festgelegt. Infolge der erheblich angestiegenen Baukosten in den letzten Jahren, ist eine Erhöhung unvermeidbar. Vorgeschlagen wurde, die Beitragssätze auf 4,55 €/m² Grundstücksfläche bzw. 32,50 €/m² Geschossfläche zu erhöhen. Hauptverantwortlich für die deutliche Erhöhung sind die hohen Kosten für die Kläranlagensanierung, die fast ohne staatliche Zuwendungen zu schultern sind. Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung, diese Kosten komplett über Beiträge abzurechnen. Eine teilweise Finanzierung über die laufenden Gebühren wäre denkbar. Des Weiteren könnten auch Verbesserungsbeiträge erhoben werden. Nach kurzer Besprechung hat man sich dafür entschlossen, die Entscheidung über die Erhöhung der Beitragssätze für die Abwasserbeseitigungsanlage zurückzustellen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt eine Verbesserungsbeitragskalkulation zu erstellen.

Straßenbestandsverzeichnis
Im Zuge einer Überprüfung des Straßenbestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass das nördliche Teilstück der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 13 „Von Schönberg nach Aubenham“ der Verkehrsbedeutung nach nicht richtig eingestuft ist. Deshalb wurde diese Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße zur Ortsstraße umgestuft.
Dasselbe gilt für das nördliche Teilstück der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 11 „Von Heimberg nach Aubenham“. Dieses wurde ebenfalls von der Gemeindeverbindungsstraße zur Ortsstraße umgestuft.

Baugebiet Am Hang – Erschließungsstraßen; Festsetzung der Vorausleistungsbeitragssätze für die Straßensanierung
Da die Ausschreibungsergebnisse für die Erschließung des Baugebietes Am Hang III vorliegen, konnte eine erste Kalkulation der Erschließungsbeiträge erstellt werden. Im Baugebiet Am Hang befinden sich aus Sicht der Verwaltung zwei Erschließungsanlagen – eine nördliche Straße (roter Bereich) und eine südliche Straße (gelber Bereich). Die südliche Straße umfasst den bereits vorhandenen Stich im Baugebiet Am Hang I und hat einen nördlichen Stich als unselbstständigen Bestandteil der Erschließungsanlage.Für die nördliche Straße errechnete sich inklusive Kostenschätzung für die zweite Ausbaustufe ein Erschließungsbeitragssatz von 36,24 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche. Vorgeschlagen wurde den Vorausleistungsbeitragssatz etwas geringer festzusetzen, jedoch höher als das Kalkulationsergebnis ohne Kostenschätzung für die zweite Ausbaustufe (32,43 €).
Für die südliche Straße ließe sich inklusive Kostenschätzung für die zweite Ausbaustufe ein Erschließungsbeitragssatz von 29,83 €/m² anrechenbarer Grundstückfläche errechnen, ohne zweite Ausbaustufe 26,59 €/m². In anschließender Erörterung wurde angefragt, ob es nicht möglich wäre, dass alle Erschließungsanlagen im Baugebiet als eine Erschließungsanlage abgerechnet werden könnten und somit alle Grundstücke gleich viel bezahlen müssten. Von Seiten der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass dies aus rechtlicher Sicht sehr bedenklich wäre. Mit zwei Gegenstimmen wurden die Vorausleistungsbeitragssätze auf den Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage Baugebiet Am Hang III – der nördlichen Straße auf 33,00 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche und der südlichen Straße auf 27,00 €/m² anrechenbarer Grundstückfläche festgesetzt.

Neubau eines Kinderhortes in Oberbergkirchen, Ziegelberg 4; Details bei der Ausführungsplanung
Nachdem der Zeitraum zwischen der Erstellung des Leistungsverzeichnisses und dem Versand des Leistungsverzeichnisses meist sehr kurz ist, müssen alle grundlegenden Entscheidungen schon vorher getroffen sein. Hierfür wurde vom Architekten Mandl ein Farb- und Materialkonzept übermittelt. Es wurden für die einzelnen Bauteile Qualitäten definiert und auch Alternativen dazu bestimmt. Zum Teil orientiert sich dies auch an den Materialien aus dem Kindergarten. Von Seiten des Gremiums wurde das Farb- und Materialkonzept für den Neubau des Kinderhortes der dmp Architekten zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Ausführung der Fenster hat man sich für Kunststoff mit Lärche-Holzdekor entschieden. Der Boden wird mit Vinyl in Holzoptik, die Bodenbeläge und Sockelleisten wie im Haus der Kinder ausgearbeitet. Bezüglich der Ausführung des Sonnenschutzes hat man sich für elektrische Raffstore in Alu ausgesprochen. Ferner werden Räume, in denen Schallschutz erforderlich ist, mit abgehängten Streulochdecken versehen. In der Küche wird, sofern dies zulässig ist, eine Rasterdecke eingebaut. Die Handläufe werden in Eiche lackiert umgesetzt. Der Architekt teilte mit, dass es seiner Meinung nach eine Verbesserung wäre, wenn zwischen Flur- und Gruppenräumen ein zusätzliches Element eingebaut werden würde, um in den langen Flur mehr Licht zu bekommen. Dies wäre z.B. durch den Einbau eines Sichtfensters als Sitznische, evtl. integriert in der Schrankwand möglich. Seitens der Kita-Leitung können die Fenster eingebaut werden, jedoch sollte die Möglichkeit geschaffen werden, diese schließen zu können. Aufgrund der hohen Baukosten hat man sich jedoch gegen diese Sichtfenster ausgesprochen.