Gemeinde erhöht ab 01.10.2023 Abwassergebühren

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Zangberg vom 25.07.2023

Änderung des Bebauungsplanes Ortsmitte durch Deckblatt Nr. 3; Behandlung der bei der Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
Aufgrund der Stellungnahme der Bayernwerke Netz GmbH werden im Text des Bebauungsplanes noch Hinweise ergänzt bzgl. der ausschließlichen Verwendung von marktüblichen und zugelassenen, wasserdichten Kabelhausanschluss-Einführungssystemen.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wies auf die Vermutung auf das Vorhandensein von Bodendenkmälern hin. Auch hier wird ein Hinweis in den Bebauungsplan übernommen, wonach für Bodeneingriffe jeglicher Art auf den entsprechenden Flurnummern eine denkmalrechtliche Erlaubnis in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.
Die Forderung des Wasserwirtschaftsamtes auf Festsetzung der Rohfußbodenoberkante des Erdgeschosses auf mindestens 25 cm über der höchsten Geländeoberkante wird nicht umgesetzt, da das Baugebiet bereits vollständig bebaut ist. Als Hinweis nimmt man dies aber in den Bebauungsplan mit auf, ebenso Hinweise auf zunehmende Starkregenereignisse und der Empfehlung zum Abschluss einer Elementarversicherung. Zudem wünschte das Wasserwirtschaftsamt eine Festsetzung, wonach Flachdächer zu begrünen sind. Ein Flachdach ist allerdings nur bei der Kinderkrippe geplant. Die Gemeinde würde das Flachdach auch grundsätzlich gerne begrünen, allerdings ist dies aus statischen Gründen nicht möglich.
Eine ebenfalls geforderte freizuhaltende Fläche für die Wasserwirtschaft zur Verdunstung, Rückhalt und Versickerung von Niederschlagswasser auf den jeweiligen Parzellen soll nicht festgesetzt werden, da das Gebiet bereits bebaut ist. Durch den Entfall von zwei Bauparzellen wurde aus Sicht der Gemeinde bereits ein Beitrag zur Entschärfung von Gefahren durch Hochwasser bzw. Erhöhung der Fläche für Verdunstung geleistet.
Das Wasserwirtschaftsamt empfahl weiterhin, die hydraulische Leistungsfähigkeit des Mitterbaches überprüfen zu lassen. Hier hat die Gemeinde Zangberg bereits im Jahr 2016 eine Hochwasserberechnung anfertigen lassen. Danach liegt die Höhe des Erdgeschossfußbodens der bestehenden Gebäude deutlich über den zu erwartenden Hochwasserständen.
Von einer erneuten Berechnung wird abgesehen, da das Planungsgebiet mittlerweile vollständig bebaut ist.

Änderung des Bebauungsplanes Ortsmitte durch Deckblatt Nr. 3; Billigungsbeschluss für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Im Anschluss der Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurde der Bebauungsplan „Ortsmitte, Deckblatt Nr. 1“ mit den in der Sitzung beschlossenen Änderungen zum Zwecke der öffentlichen Auslegung und zum Zwecke der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt.

5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Zangberg hinsichtlich der Erhöhung der Gebührensätze
Wie bereits im Vorbericht des Haushaltsplanes angekündigt, ist eine weitere Gebührenerhöhung notwendig, um die Ausgaben für die Abwasserbeseitigungsanlage decken zu können. Eigentlich wollte man mit der Erhöhung der Gebühren zum 01.10.2021 das Defizit etwas abbauen, jedoch konnte dies aufgrund der erneuten Kostensteigerungen nicht erreicht werden. Die Kostensteigerungen machen sich insbesondere in den Bereichen Personalkosten, Unterhaltskosten für die Anlagen speziell auch Pumpstationen, Stromkosten bemerkbar. Nicht zu vernachlässigen ist die ständige Investition in die Leitungssanierungen. Wenn die Kläranlage wie gewünscht betrieben werden kann, könnte die Anlage mit den aktuellen Gebührensätzen kostendeckend laufen. Jedoch besteht in der Anlage ein Defizit von rund 170.000 €, welches Jahr für Jahr abgebaut werden sollte. Seitens des Gremiums hat man sich dafür ausgesprochen, die Grundgebühr für Mischwasseranschließer auf 80 €/Jahr und für Schutzwasseranschließer auf 71 €/Jahr anzuheben. In diesem Zuge wurde auch die Einleitungebühr für Mischwasseranschließer auf 1,90 €/m³ sowie für Schmutzwasseranschließer auf 1,67 €/m³ erhöht. Diese Änderungen treten am 01.10.2023 in Kraft. Bei der Wasserversorgungsanlage scheinen die derzeit erhobenen Gebührensätze recht gut zu passen. Voraussetzung ist allerdings der zeitnahe Eingang der Zuwendungen. Da die Anlage lediglich ein geringes Gesamtdefizit aufweist, wurden die Gebührensätze derzeit nicht verändert.

Bau einer Wasser-Verbindungsleitung zwischen Langenstegham und Landenham; Eingabeplan für Einhausung Pumpwerk
Für das Pumpwerk bei Langenstegham ist eine Einhausung erforderlich. Den dafür erforderlichen Bauantrag erarbeitet derzeit das Ingenieurbüro Behringer. Der aktuelle Entwurf enthält Änderungen hinsichtlich der Verlängerung des Raumes für das Pumpwerk um 0,5 m und der Verkürzung des Raumes für das Notstromaggregat um 0,5 m. Vorgeschlagen wurde jedoch die Gesamtlänge von 8 m auf 8,50 m zu erhöhen, um etwas mehr Platz für das Notstromaggregat zu bekommen. Die Mehrkosten betragen ca. 850 Euro. Einstimmig wurde dem Eingabeplan für den Neubau eines Pumpwerkes für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Zangberg zugestimmt. Des Weiteren befürwortete man auch die Verlängerung von 7,98 m auf bis zu 8,50 m Länge.