Planungen der Erweiterung der Kindertagesstätte in Lohkirchen schreiten voran

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Lohkirchen vom 03.04.2023

Bauliche Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen; Besprechung der Planung mit dem Architekten
Verschiedene Themen, wie Entwurfsplanung, Bauweise in Holz, oder klassisch usw. wurden mit dem anwesenden Architekten, Herrn Bichler, besprochen. Im Jahr 2024 sind höhere Kostenrichtwerte zu erwarten, diese werden meist im Februar veröffentlicht. Wenn die Gemeinde ohnehin vor hat erst im kommenden Jahr 2024 mit dem Bau zu beginnen, könnte sich anbieten, den neuen Kostenrichtwert abzuwarten. Allerdings darf der Versand der Leistungsverzeichnisse für Rohbauarbeiten und weitere Gewerke dann frühestens im Februar 2024 erfolgen. Dadurch wird ein Baubeginn erst im späten Frühjahr 2024 realisierbar sein. Ein vorzeitiger Baubeginn kann erst erteilt werden, wenn die Gemeinde den Finanzierungsplan vorlegt. Der Finanzierungsplan kann derzeit noch nicht erstellt werden, weil weitere Fördermittel angegeben werden müssen, z. B. Holzbauförderprogramm, oder Kfw. Ob und in welcher Höhe diese Fördermittel gewährt werden, steht derzeit noch nicht fest. Der Architekt, Herr Bichler, stellte die aktuellen Planungen vor. Geplant ist, das bereits bestehende Gebäude soweit wie möglich nicht zu verändern. Auch hat man sich dafür ausgesprochen, dass Pultdächer für die Installation von PV-Anlagen errichtet werden sollen. Die Einrichtung erhält einen Haupteingang sowie einen barrierefreien Zugang im Untergeschoss. Dieser Zugang zum Untergeschoss soll nicht in Betonbauweise ausgeführt, sondern natürlich abgeböscht werden. Ferner werden die Stellplätze im Westen der Gebäude entstehen und zum Dorfplatz eine Fußwegverbindung. Zur Holzbauweise erläuterte Herr Bichler, dass es hierfür Zuwendungen aus dem Holzbauförderungsprogramm geben kann, die Höhe bestimmt sich nach der verbauten Holzmenge. An dieser Stelle wurde erläutert, dass die Holzbauweise sowohl Vorteile, wie die Reduzierung der Baustellenzeit, als auch Nachteile, wie das mögliche Aufheizen der Räume im Sommer, mit sich bringt. Kontrovers diskutiert wurde über den Beginn der Bauarbeiten. Gemeinsam hat man sich anschließend dafür ausgesprochen erst frühestens im Herbst zu entscheiden, wann die Leistungsverzeichnisse versandt werden sollen. Zu diesem Zeitpunkt kann man möglicherweise genauer urteilen, wie sich die Kostenrichtwerte bzw. andere Faktoren entwickeln. Einstimmig hat man der Vorentwurfsplanung vom 10.11.2022 zugestimmt. Unter der Voraussetzung der Kostenneutralität zur Massivbauweise soll die Erweiterung der Kindertagesstätte in Holzbauweise erfolgen. Abschließend wurde beschlossen, dass für die Fachprojektantenleistungen Brandschutznachweis, Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektroplanung und Tragwerksplanung Angebote eingeholt werden sollen.

Bauanträge
Keinerlei Bedenken gab es hinsichtlich der Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle an die bestehende Halle mit Dachverlängerung in Konrading 1.
Nachfolgend wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung zum Betriebsleiterwohnhaus, Einbau von drei Wohneinheiten und Errichtung eines Holzlagers mit Carport in Bergham 1 behandelt. Diesem Vorhaben wurde ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Des Weiteren wurde den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle in Hinkerding 2 die volle Zustimmung erteilt.
Zuletzt befürwortete man auch die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Oberrott 7. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Oberrott.

Investitionsprogramm und Finanzplan 2022-2026; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
Herr Obermaier, Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, stellte dem Gemeinderat den aktuellen Stand der Finanzen sowie die wichtigsten Festsetzungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt vor. In diesem Zuge sprach Gemeinderatsmitglied Retzer die Bildung eines Kindergartenverbundes an.
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 wurde mit folgenden Ausgaben angesetzt:
2022      3.282.700 Euro
2023      2.162.900 Euro
2024      3.783.500 Euro
2025      988.500 Euro
2026      1.082.500 Euro
Der Finanzplan wurde für den gleichen Zeitraum in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt beschlossen:
2022      5.020.100 Euro
2023      4.311.800 Euro
2024      5.770.200 Euro
2025      3.893.600 Euro
2026      3.030.400 Euro
Zugestimmt wurde auch der Haushaltssatzung. Der Haushaltsplan für 2023 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.041.200 Euro sowie im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.270.600 Euro. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird sich künftig auf 450 v.H. belaufen, die Grundsteuer B wurde auf 360 v.H. festgelegt, der Gewerbesteuersatz wurde mit 400 v.H. beschlossen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde auf 200.000 Euro festgesetzt.

Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste für Schöffen
Alle fünf Jahre haben die Gemeinden eine Vorschlagsliste für Schöffen zu erstellen. Auf die Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen wurde im März-Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen hingewiesen. Es haben sich keine Personen zur Aufnahme in die Schöffenliste gemeldet. Es wurde beschlossen, dass seitens der Gemeinde Lohkirchen keine Person zur Aufnahme in die Liste für Schöffen vorgeschlagen wird.